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Kinderwunschzentrum Luzern  
Neue Frauenklinik Luzern  
Luzerner Kantonsspital  
6000 Luzern 16  
Telefon 041 205 35 35  
(09.00-12.00 und 14.00-16.30)  
Fax 041 205 35 36  
sprechstunde@kinder-wunsch.ch  
www.kinder-wunsch.ch  
adresse  
trans INSEMINATION
   
 

Darunter versteht man das Einbringen von aufbereitetem Samen in die Gebärmutterhöhle. Die Insemination wird vor allem eingesetzt bei leichter bis mässiger männlicher Fruchtbarkeitsstörung, das heisst bei reduzierter Anzahl normal geformter und gut beweglicher Spermien im Erguss (Ejakulat).

Die Insemination wird in der Regel mit einer Hormonbehandlung (siehe vorheriges Kapitel) kombiniert. Sobald mittels Ultraschall ein sprungreifes Eibläschen dargestellt werden kann, wird der Eisprung mit einer Hormonspritze ausgelöst und am nächsten oder übernächsten Tag die Insemination durchgeführt. Dazu wird in unserem Labor der frische Samen in einer Nährlösung aufbereitet und zentrifugiert, um ein Konzentrat (0.5ml) an befruchtungsfähigen Spermien zu erhalten. Dieses wird dann der Partnerin mit einem feinen Katheter in die Gebärmutter (Uterus) eingebracht.

Dadurch dass diese gut beweglichen und befruchtungsfähigen Spermien direkt in der Gebärmutterhöhle deponiert werden, müssen sie den manchmal zähen Schleim im Gebärmutterhals nicht überwinden. Es finden sich schliesslich mehr „gute“ Spermien am Ort der Befruchtung, im Eileiter.

Neben einer Mindestmenge an Spermien (ideal 1-5 Millionen  im aufbereiteten Samen), sind durchgängige Eileiter bei der Partnerin eine Voraussetzung für diese Behandlung. Wir prüfen deshalb in der Regel vorgängig die Durchgängigkeit der Eileiter mit Ultraschall oder einer Bauchhöhlenspiegelung. Vorausgesetzt, die Voraussetzungen stimmen, liegt die Schwangerschaftsrate bei ca 10-15% pro Versuch, wobei in der Regel drei Versuche geplant werden.

Die Krankenkassen bezahlen meistens 3 Inseminationen pro Schwangerschaft. Es kann aber einschränkende Bestimmungen geben. Es lohnt sich deshalb, vorgängig eine Kostengutsprache zu verlangen.

Eine Insemination kann auch mit gespendetem Fremdsamen durchgeführt werden. Dies ist in der Schweiz im Gegensatz zur Eizellspende gesetzlich erlaubt. Wir führen diese Form der Insemination allerdings nicht in Luzern selber durch, sondern arbeiten dann mit einem externen Labor zusammen. Vorabklärungen und die begleitende hormonelle Stimulation können dennoch bei uns erfolgen. Diese Form der Insemination wird allerdings von der Krankenkasse nicht übernommen.

Schemata Zeitleisten:

> Schematischer Ablauf Clomid / Serophene Insemination

> Schematischer Ablauf GonalF/Puregon/Menopur/Merional Insemination

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